Die Beschwerde der Antragstellerin vom 30. November 2010 gegen den Beschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts Hannover - Registergericht - vom 12. November 2010 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gegenstandswert der Beschwerde: € 50.000.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet, weil das Registergericht die begehrten Eintragungen zu Recht versagt hat.
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