BGH - Beschluß vom 09.11.2006
IX ZA 27/06
Normen:
HGB § 25 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 5209/06
AG Nürnberg, vom 10.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8072 IN 595/05

Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs in der Insolvenz

BGH, Beschluß vom 09.11.2006 - Aktenzeichen IX ZA 27/06

DRsp Nr. 2006/29039

Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs in der Insolvenz

§ 25 Abs. 1 HGB gilt nicht für die Fortführung eines grundstücksbezogenen Gewerbebetriebs durch den Zwangsverwalter oder dessen Pächter und ist auch nicht auf Unternehmensveräußerung durch den Konkurs- oder Insolvenzverwalter anwendbar. Denn die Aufgabe des Verwalters, das Unternehmen im Interesse der Gläubiger an der bestmöglichen Verwertung der Masse im ganzen zu veräußern, soll nicht durch eine mögliche Haftung des Erwerbers für die Schulden des bisherigen Unternehmensträgers erschwert werden.

Normenkette:

HGB § 25 Abs. 1 ;

Gründe: