Freigabe von Gebäudeeigentum durch den Gesamtvollstreckungsverwalter
OLG Naumburg, Urteil vom 01.03.2000 - Aktenzeichen 5 U 192/99
DRsp Nr. 2005/3630
Freigabe von Gebäudeeigentum durch den Gesamtvollstreckungsverwalter
Aus dem SachenRBerG kann nicht hergeleitet werden, dass der Gesamtvollstreckungsverwalter an der Freigabe von Gebäudeeigentum gehindert ist, wenn der Grundstückseigentümer gegen ihn einen Anspruch auf Erwerb der Fläche gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2SachenRBerG geltend macht.