Fristablauf vor Entscheidung über Prozeßkostenhilfegesuch
BGH, Urteil vom 22.03.2001 - Aktenzeichen IX ZR 407/98
DRsp Nr. 2001/7965
Fristablauf vor Entscheidung über Prozeßkostenhilfegesuch
»Die Beschwerde gegen die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe kann unter denselben Voraussetzungen wie das ursprüngliche Gesuch den Fristablauf hemmen, solange darüber nicht entschieden ist (im Anschluß an BGHZ 70, 235 ff.).«