Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Erfüllung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs
BGH, Urteil vom 23.10.2003 - Aktenzeichen IX ZR 324/01
DRsp Nr. 2003/14634
Führung eines Prozesses durch die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Erfüllung der Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung durch Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs
»1. Die gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafter einer rechts- und parteifähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts können im Prozeß nur einheitliche Anträge stellen.2. Ein Kläger, der ausschließlich notarielle Pflichtverletzungen bei dem als selbständiges Betreuungsgeschäft übernommenen Urkundsvollzug geltend macht, unterstellt damit nicht zugleich Pflichtverletzungen bei der Beurkundung der Entscheidung des Gerichts.
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