Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts
BGH, Urteil vom 17.09.1998 - Aktenzeichen IX ZR 237/97
DRsp Nr. 1998/18711
Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts
»a) Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Liquidator gehört zu den von § 1 Abs. 2 Satz 1 BRAGO erfaßten Aufgaben.b) Der als Liquidator tätige Rechtsanwalt kann ein zusätzliches Honorar nach anwaltlichem Gebührenrecht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben verlangen, zu deren sachgerechter Erledigung selbst ein als Liquidator erfahrener Nichtjurist einen Rechtsanwalt hinzuziehen müßte.c) Die formularmäßige Bestimmung eines mit einem Rechtsanwalt geschlossenen Liquidatorvertrages, die nach der gesetzlichen Regelung begründete Ansprüche des Anwalts auf eine zusätzliche anwaltliche Vergütung ausschließt und sie statt dessen von einer im freien Belieben des Verwenders stehenden Zustimmung im Einzelfall abhängig macht, ist unwirksam.«