Auf die weitere Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 12.06.2013 dahingehend abgeändert, dass der Wert für die Berechnung der Gerichtskosten auf 1.802.321,20 € festgesetzt wird.
Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mit Beschluss des Amtsgerichts Alzey vom 1.05.2004 wurde der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin bis zur Verwertung fortgeführt. Der Insolvenzverwalter hat seine Gebühren aus einem Wert von 1.802.321,20 € abgerechnet. Mit Beschluss vom 12.06.2013 hat das Amtsgericht Alzey den Wert, der für die Berechnung der Gerichtskosten zugrunde zu legen ist, auf 2.094.222,57 € festgesetzt. Dabei wurden nur die Einnahmen aus der Betriebsfortführung berücksichtigt; Ausgaben wurden nicht abgezogen.
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