Auf die Rechtsbeschwerde der Treuhänderin wird der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 20. Mai 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 500 € festgesetzt.
I.
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