LAG Berlin-Brandenburg, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Sa 505/18
ArbG Potsdam, vom 06.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1881/17
Geldwerte Urlaubsansprüche als Masseverbindlichkeiten bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
BAG, Beschluss vom 16.02.2021 - Aktenzeichen 9 AS 1/21
DRsp Nr. 2021/5094
Geldwerte Urlaubsansprüche als Masseverbindlichkeiten bei Inanspruchnahme der Arbeitsleistung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Nimmt der starke vorläufige Insolvenzverwalter oder der Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Arbeitsleistung in Anspruch, sind die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsvergütung und auf Abgeltung des Urlaubs uneingeschränkt als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 Satz 2 InsO) bzw. als Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 3InsO) zu berichtigen, wenn der Urlaub innerhalb dieses Zeitraums gewährt wird bzw. das Arbeitsverhältnis endet. An der im Urteil vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 -) vertretenen, entgegenstehenden Auffassung hält der Senat nicht fest.Orientierungssätze:
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