I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 07.05.2019 - Az
II. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.467,88 EUR festgesetzt.
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