Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 23. April 2018
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Über das Vermögen der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), einer GmbH, wurde durch Beschluss des zuständigen Amtsgerichts (AG) vom 2. Mai 2006 das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Im Insolvenzverfahren wurde ein Insolvenzplan erstellt. Durch Beschluss vom 10. März 2009 hob das AG das Insolvenzverfahren auf, nachdem der bestätigte Insolvenzplan vom 8. Januar 2009 zum 31. Dezember 2008 rechtswirksam geworden war.
Am 19. März 2009 beschloss die Gesellschafterversammlung die Fortsetzung der Gesellschaft. Der Beschluss wurde am 23. März 2009 ins Handelsregister eingetragen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|