BGH - Urteil vom 28.03.1996
IX ZR 77/95
Normen:
KO §§ 12, 144, 209 ; VVG §§ 156, 157 ; ZPO §§ 50, 51, 253 ;
Fundstellen:
BB 1996, 1077
BGHR BGB § 209 Abs. 1 Anspruchsgegner 1
BGHR GmbHG § 66 Vertretung 1
BGHR KO § 12 Verzicht 1
BGHR KO § 209 Handelgesellschaften 1
BGHR VVG § 157 Anspruchsgegner 1
BGHR ZPO vor § 1/Rechtsschutzinteresse Leistungsklage 2
BauR 1996, 558
DB 1996, 1667
DRsp IV(413)236Nr. 1a
DRsp IV(438)280a-b
DStR 1996, 1053
InVo 1996, 200
InVo 1997, 200
KTS 1996, 406
MDR 1996, 1288
NJW 1996, 2035
VersR 1997, 61
WM 1996, 835
ZIP 1996, 842
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,
LG Darmstadt,

Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG; Rechtsschutzinteresse für Klage mit dem Ziel der Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen die Haftpflichtversicherung

BGH, Urteil vom 28.03.1996 - Aktenzeichen IX ZR 77/95

DRsp Nr. 1996/20396

Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG; Rechtsschutzinteresse für Klage mit dem Ziel der Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen die Haftpflichtversicherung

»a) Auch im Konkurs einer Kommanditgesellschaft und ihrer Komplementär-GmbH können Gläubiger grundsätzlich auf die Teilnahme am Konkursverfahren verzichten. Für eine Klage eines durch die Gesellschaft Geschädigten gegen diese selbst ist das Rechtsschutzinteresse nicht ohne weiteres ausgeschlossen, wenn der Geschädigte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung der Gesellschaft gegen ihren Haftpflichtversicherer erstrebt. b) Nach Beendigung des Konkursverfahrens kann auch an eine GmbH & Co. KG Vermögen zurückfallen.«

Normenkette:

KO §§ 12, 144, 209 ; VVG §§ 156, 157 ; ZPO §§ 50, 51, 253 ;

Tatbestand:

Die beklagte Kommanditgesellschaft, eine Bauunternehmung, führte im Juni 1988 Arbeiten auf einer Baustelle aus. Auf dieser war auch ein Mitgliedsbetrieb der klagenden Berufsgenossenschaft eingesetzt, deren Mitarbeiter R. dort am 18. Juli 1988 zu Fall kam und sich verletzte. Die Klägerin erbrachte ihm Sachleistungen und zahlt ihm eine Unfallrente.

Über das Vermögen der Beklagten wurde im Jahre 1989 das Konkursverfahren eröffnet, das noch nicht beendet ist.