Die beklagte Kommanditgesellschaft, eine Bauunternehmung, führte im Juni 1988 Arbeiten auf einer Baustelle aus. Auf dieser war auch ein Mitgliedsbetrieb der klagenden Berufsgenossenschaft eingesetzt, deren Mitarbeiter R. dort am 18. Juli 1988 zu Fall kam und sich verletzte. Die Klägerin erbrachte ihm Sachleistungen und zahlt ihm eine Unfallrente.
Über das Vermögen der Beklagten wurde im Jahre 1989 das Konkursverfahren eröffnet, das noch nicht beendet ist.
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