Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 7. September 2007 und das Urteil des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 22. März 2007 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.336,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Juni 2006 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Von Rechts wegen
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