Auf die Rechtsmittel des weiteren Beteiligten zu 1 werden der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Januar 2021 und der Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Köln vom 16. September 2020 aufgehoben. Die Bestätigung des vom Schuldner mit Schriftsatz vom 18. Februar 2020 vorgelegten Insolvenzplans, ergänzt durch Schriftsätze vom 19. Februar und 12. Juni 2020, wird versagt.
Der Schuldner trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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