Gerichtliche Zuständigkeit und Rechtsweg für die Anfechtung einer Steuerzahlung des Schuldners an die Finanzbehörden
OLG Hamm, Beschluss vom 24.04.2003 - Aktenzeichen 27 W 2/03
DRsp Nr. 2004/19760
Gerichtliche Zuständigkeit und Rechtsweg für die Anfechtung einer Steuerzahlung des Schuldners an die Finanzbehörden
»Für die Insolvenzanfechtung einer Steuerzahlung des Schuldners an die Finanzbehörden durch den Insolvenzverwalter ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.«