I.
Mit ihrer am 21.12.2000 erhobenen Klage hat die Antragstellerin die Feststellung einer Forderung in Höhe von 205.924,43 DM zur Gesamtvollstreckungstabelle in dem Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der
Sie stützt ihre Forderungen im Wesentlichen auf die Kündigung ihrer Mitgliedschaft in der Gemeinschuldnerin, die vor dem Beschluss über die Liquidation wirksam geworden ist und macht nach erteilter Auskunft über das Vermögen der
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