(Gemäß § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO anstelle von Tatbestand und Entscheidungsgründe)
I. Die Klägerin erhebt gegen den Beklagten Widerspruchsklage im Hinblick auf den vom Amtsgericht Waldbröl in dem Zwangsversteigerungsverfahren 2 K 70/02 aufgestellten Teilungsplan vom 23. Januar 2004. Die Parteien streiten um einen Teilbetrag des Versteigerungserlöses aus der Zwangsversteigerung eines im Grundbuch von B. des Amtsgerichts Waldbröl eingetragenen Grundstücks (Grundbuchauszug Bl. 14 ff. d.GA.). Eigentümer des Grundstücks war Herr I. E., über dessen Vermögen gemäß Beschluss des Amtsgerichts Bonn (96 IN 130/01) am 20. Februar 2002 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist.
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