Gestaltungsoptionen zur Sanierung der Passivseite

Autor: Kreide

Gerät eine Gesellschaft in die Krise, stellen sich viele zentrale Probleme, die das Unternehmen zusammen mit dem steuerlichen Berater in den Griff bekommen muss. Ausgangspunkt sollte stets die Frage sein, ob das Unternehmen ein tragfähiges Geschäftsmodell hat und somit langfristig eine angemessene Rendite (über den reinen Kapitaldienst hinaus) erzielen kann. Im Rahmen eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6 ist nachzuweisen, dass die Fortführungsfähigkeit (IDW S 11) auch nachhaltig ist (Sanierungsfähigkeit) (Der BGH fordert eine "durchgreifende", also nachhaltige Sanierung (Urt. v. 21.11.2005 - II ZR 277/03, DStR 2006, 384). Wird diese Frage positiv beantwortet, lohnt sich eine finanzielle Sanierung. Sie verfolgt folgende Ziele:

Vermeidung der Insolvenzreife (§§ 17 ff. InsO) und damit einer Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO),

Vermeidung von Strafbarkeits- und Haftungsvorwürfen gegen handelnde Personen, unter dem Aspekt der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung ggf. auch gegen den Steuerberater,

langfristige Neustrukturierung und Stabilisierung der Finanzierungsseite mit geordneten Fälligkeiten, einem leistbaren Kapitaldienst und der Möglichkeit, erforderliche Investitionen zu finanzieren.