Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.06.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3)Das angefochtene und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4)Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über die Gewährung von Deckungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung).
1. 2.
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