Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller (A) betreibt einen Schreibwarenladen mit Lotto und Postannahme sowie Tabakwaren und Zeitschriften. Das zuständige Finanzamt (FA) führte eine Betriebsprüfung bei A durch, die zu Mehrergebnissen führte. Auf den Inhalt des Prüfberichts vom 21.02.2019 wird verwiesen. Am 11.05.2019 ergingen gemäß § 164 Abs. 2 AO geänderte Einkommensteuerbescheide, am 09.05.2019 geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2014-2016. Die Vorbehalte der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 AO wurden aufgehoben. Auf die Anlagen K 9 bis K 14 zur Klageschrift wird verwiesen. Es wurden keine Einsprüche eingelegt.
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