FG Düsseldorf - Beschluss vom 21.04.2020
8 K 2462/19 F (PKH)
Normen:
FGO § 142 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 2;
Fundstellen:
ZInsO 2020, 1326

Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Feststellungsklage; Vollziehbarkeit von Steuerbescheiden als titulierte Forderungen

FG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2020 - Aktenzeichen 8 K 2462/19 F (PKH)

DRsp Nr. 2020/6815

Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht der Feststellungsklage; Vollziehbarkeit von Steuerbescheiden als titulierte Forderungen

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 1; InsO § 184 Abs. 2;

Gründe

Der Antragsteller (A) betreibt einen Schreibwarenladen mit Lotto und Postannahme sowie Tabakwaren und Zeitschriften. Das zuständige Finanzamt (FA) führte eine Betriebsprüfung bei A durch, die zu Mehrergebnissen führte. Auf den Inhalt des Prüfberichts vom 21.02.2019 wird verwiesen. Am 11.05.2019 ergingen gemäß § 164 Abs. 2 AO geänderte Einkommensteuerbescheide, am 09.05.2019 geänderte Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2014-2016. Die Vorbehalte der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 AO wurden aufgehoben. Auf die Anlagen K 9 bis K 14 zur Klageschrift wird verwiesen. Es wurden keine Einsprüche eingelegt.