OLG Düsseldorf, vom 17.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen I-12 U 128/02
LG Duisburg, vom 01.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 5/02
Gläubigerbenachteiligung bei Besicherung von Darlehensrückzahlungsansprüchen einer Bank durch Grundpfandrechte und Lebensversicherungen
BGH, Urteil vom 23.11.2006 - Aktenzeichen IX ZR 126/03
DRsp Nr. 2007/687
Gläubigerbenachteiligung bei Besicherung von Darlehensrückzahlungsansprüchen einer Bank durch Grundpfandrechte und Lebensversicherungen
»Zur Gläubigerbenachteiligung in Fällen, in denen die Darlehensrückzahlungsansprüche einer Bank sowohl durch eine Grundschuld als auch durch die Abtretung der Auszahlungsansprüche gegen Lebensversicherungen gesichert sind.«