Der Kläger ist Verwalter im Konkurs über das Vermögen der PAS I. GmbH (nachfolgend PAS oder Gemeinschuldnerin). Diese schuldete der Beklagten aus deren Fleischlieferungen mehr als 200.000 DM. Zwischen dem 14. und 18. Oktober 1996 lieferte die PAS der Beklagten Fleisch im Wert von 141.195,91 DM. Am 22. Oktober 1996 beantragte die PAS die Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen; das Verfahren wurde später eröffnet. Die Beklagte hat das bezogene Fleisch weiter veräußert und mit ihren älteren Kaufpreisforderungen gegen die Zahlungsschuld aus der letzten Warenlieferung aufgerechnet.
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