Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19.05.2006 - Az.:
Es wird festgestellt, dass der Beklagten an dem auf dem Konto bei der Deutschen Bank AG Leipzig, BLZ 860 700 24, Konto-Nr. xxx, separierten Kaufpreis aus der Verwertung des schuldnerischen Grundstücks keine Sicherungsrechte zustehen.
Es wird des Weiteren festgestellt, dass der Beklagten an den auf dem allgemeinen Insolvenzanderkonto des Klägers bei der Deutschen Bank AG, Leipzig, BLZ 860 700 24, Konto Nr. xxx, hinterlegten Erlösen aus dem Forderungseinzug und der Verwertung des beweglichen Anlagevermögens der Schuldnerin keine Rechte zustehen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
3. 4.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|