Auf die Revisionen der Parteien wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 1. August 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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