I.
Mit Schreiben vom 16.11.1999 beantragte die Gläubigerin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin. Zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs gegen die Schuldnerin auf Freistellung von einer Grunderwerbsteuerforderung über 24383 DM des Finanzamtes legte sie Ablichtung des Bescheides dieses Finanzamtes vom 20.10.1999 vor, in dem ausgeführt ist: "Maßnahmen zur Beitreibung der Grunderwerbsteuer bei der Firma A-GmbH blieben erfolglos. Dieser Bescheid ergeht an Sie als weiteren Gesamtschuldner der Steuer". Mit weiterem Schreiben vom 4.1.2000 legte die Gläubigerin Ablichtung eines Grundstückskaufvertrages vom 1.11.1995 vor, in dessen Ziffer IX. geregelt ist, daß der Käufer, das ist die Firma A-GmbH, die Grunderwerbsteuer zu tragen hat.
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