BFH vom 20.04.1993
VII R 67/92
Fundstellen:
GmbHR 1994, 496
KTS 1994, 507

GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

BFH, vom 20.04.1993 - Aktenzeichen VII R 67/92

DRsp Nr. 1997/8780

GmbH-Geschäftsführerhaftung bei Zahlungsschwierigkeiten der GmbH

Finanzielle Schwierigkeiten der GmbH können den für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlichen Geschäftsführer nicht ohne weiteres entlasten. Der Geschäftsführer darf vielmehr, wenn infolge eines Liquidationsengpasses die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung der vollen vereinbarten Löhne (einschließlich Lohnsteueranteil) nicht ausreichen, die Löhne nur gekürzt als Vorschuß oder Teilbetrag auszahlen, so daß er aus den dann übrig bleibenden Mitteln die entsprechende Lohnsteuer an das Finanzamt abführen kann. Der Geschäftsführer ist jedoch zur Kürzung der Löhne und Bereithaltung der darauf entfallenden Lohnsteuer nicht verpflichtet, wenn zwischen den Zeitpunkten der Lohnzahlung und der Lohnsteuerfälligkeit eine unvorhergesehene Verschlechterung der Liquidität eingetreten ist.