OLG Düsseldorf - Beschluss vom 21.12.2017
24 U 207/16
Normen:
InsO § 55 Abs. 1; BGB § 366 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 14.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 32/15

Grenzen des Tilgungsbestimmungsrechts des Insolvenzverwalters

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.12.2017 - Aktenzeichen 24 U 207/16

DRsp Nr. 2020/8860

Grenzen des Tilgungsbestimmungsrechts des Insolvenzverwalters

Hat der Insolvenzverwalter neue Verbindlichkeiten begründet, so gelten hinsichtlich seines Rechts zur Tilgungsbestimmung die allgemeinen Regeln und somit auch § 366 Abs. 1 BGB.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. November 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1; BGB § 366 Abs. 1;

Gründe

Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 19. Oktober 2017, an dem er festhält.

A.

Dort hat der Senat im Wesentlichen folgendes ausgeführt:

I.