BFH - Urteil vom 06.12.2017
II R 55/15
Normen:
BewG § 13 Abs. 1; GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 111; ZVG § 57a;
Fundstellen:
BFHE 261, 58
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 14.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 1271/13

Grunderwerbsteuerliche Behandlung der Einräumung einer Mieterdienstbarkeit gegen Entgelt

BFH, Urteil vom 06.12.2017 - Aktenzeichen II R 55/15

DRsp Nr. 2018/3513

Grunderwerbsteuerliche Behandlung der Einräumung einer Mieterdienstbarkeit gegen Entgelt

Verpflichtet sich der Grundstückskäufer im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag, dem Mieter eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gegen angemessenes Entgelt zu bestellen, liegt darin keine Gegenleistung für das Grundstück i.S. von § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14. Oktober 2015 2 K 1271/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

BewG § 13 Abs. 1; GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; InsO § 111; ZVG § 57a;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 27. März 2013 ein mit einem Lebensmittelmarkt, Kfz-Stellplätzen und einer Tankstelle bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 7.088.750 €. Das Grundstück war an eine Handelsgesellschaft (Mieterin) vermietet.