Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 25. April 2018
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin.
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