I. Am 6. September 2004 stellte der Schuldner einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Zugleich beantragte er Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung. Das Amtsgericht - Insolvenz-gericht - stundete mit Beschluss vom 12. Oktober 2004 dem Schuldner die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. Am 21. Oktober 2004 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der weitere Beteiligte zum Insolvenzverwalter bestellt.
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