OLG Hamm, vom 30.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 26 U 72/04
LG Bielefeld, vom 25.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 131/03
Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der Anlagebank; Anforderungen an die Auswahl der Bank durch den gewerblichen Treuhänder
BGH, Urteil vom 21.12.2005 - Aktenzeichen III ZR 9/05
DRsp Nr. 2006/1009
Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der Anlagebank; Anforderungen an die Auswahl der Bank durch den gewerblichen Treuhänder
»a) Bei einem Verlust angelegter Gelder infolge Insolvenz der Anlagebank haftet der Beauftragte nicht verschuldensunabhängig auf Herausgabe nach § 667BGB, sondern allein bei einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung auf Schadensersatz nach den §§ 280, 283BGB.b) Der gewerblich tätige Treuhänder darf ihm anvertraute größere Beträge in der Regel nicht bei einer Bank anlegen, bei der sie nur in dem gesetzlichen Mindestumfang für Einlagen in Höhe von 20.000 EUR abgesichert sind.«