BFH vom 07.03.1995
VII B 172/94
Fundstellen:
GmbHR 1996, 69

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

BFH, vom 07.03.1995 - Aktenzeichen VII B 172/94

DRsp Nr. 1997/8409

Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Steuerschulden

1. Die Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten der GmbH ergibt sich allein aus seiner nominellen Bestellung zum Geschäftsführer und ohne Rücksicht darauf, ob sie auch tatsächlich ausgeübt werden kann. 2. Der Geschäftsführer hat grob fahrlässig gehandelt, wenn er es vor Übernahme der Geschäftsführerstellung unterlassen hat, sich mit den elementarsten handelsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH vertraut zu machen, und keine Erkundigungen über die hierbei zu beachtenden steuerlichen Pflichten eingezogen hat.

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) ist von Beruf Mechaniker und war seit ihrer Gründung im Februar 1982 alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die am 2. März 1983 wegen Vermögenslosigkeit wieder im Handelsregister gelöscht wurde. Die Zeichnung der Geschäftsanteile durch den Antragsteller erfolgte auf Betreiben des ausländischen Staatsangehörigen A. Vor dem Notar unterschrieb der Antragsteller im Beisein des A den vorbereiteten Gesellschaftsvertrag sowie verschiedene weitere Dokumente - u.a. die Anmeldung zum Handelsregister und die Bestellung des A zum Prokuristen. Als Gegenleistung dafür erhielt der Antragsteller von A einen Betrag von insgesamt . . . DM.