Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.12.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum teilweise dahingehend abgeändert, dass der Beklagte verurteilt bleibt, an den Kläger 61.059,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers werden zurückgewiesen.
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