Die Berufungen des Klägers gegen das am 22. März 2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum und gegen das am 7. Juni 2013 verkündete Ergänzungsurteil werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin des Beklagten.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil in der Fassung des am 7. Juni 2013 verkündeten Ergänzungsurteils sind vorläufig vollstreckbar.
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