OLG Düsseldorf, vom 14.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen I-1 U 71/05
LG Düsseldorf, vom 15.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 482/04
Haftung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen bei der Untervermietung einer angemieteten Immobilie
BGH, Urteil vom 25.01.2007 - Aktenzeichen IX ZR 216/05
DRsp Nr. 2007/5371
Haftung des Insolvenzverwalters wegen Pflichtverletzungen bei der Untervermietung einer angemieteten Immobilie
»a) Vermietet der Insolvenzverwalter - unter Verletzung der mietvertraglichen Pflicht, vor einer Untervermietung die Zustimmung des Vermieters einzuholen - eine vom Schuldner angemietete Immobilie an einen unzuverlässigen Untermieter und gefährdet er dadurch den Rückgabeanspruch des aussonderungsberechtigten Vermieters, kann dies seine persönliche Haftung begründen.b) Verletzt der Insolvenzverwalter schuldhaft insolvenzspezifische Pflichten, haftet er auf den Ersatz des negativen Interesses (Fortführung von BGHZ 159, 104).«