Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz - Außenstelle Villingen-Schwenningen - vom 09.08.2018, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Dieses Urteil und das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Konstanz - Außenstelle Villingen-Schwenningen - sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 13.293,59 € festgesetzt.
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