Auf die Berufungen des Klägers und des Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 19.2.2019 unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 13.480,33 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2018 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.029,35 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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