I.
Im vorliegenden Rechtsstreit nimmt die klagende B.-Agentur den Beklagten als Geschäftsführer der in Vermögensverfall geratenen Firma E. E. GmbH, früherer Geschäftssitz:, , (im Folgenden: GmbH), unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung in Anspruch.
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