OLG Hamm - Urteil vom 20.06.2006
27 U 22/06
Normen:
InsO § 60 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2007, 192
ZInsO 2007, 216
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 19.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 511/03

Haftung eines Insolvenzverwalters nach § 60 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer Pflichten

OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2006 - Aktenzeichen 27 U 22/06

DRsp Nr. 2007/4312

Haftung eines Insolvenzverwalters nach § 60 InsO wegen Verletzung insolvenzspezifischer Pflichten

»1. Es begründet ein Auswahl-, Organisations- und Überwachungsverschulden des Insolvenzverwalters, wenn er als Bevollmächtigten zur Veräußerung eines Warenlagers den Prokuristen des Unternehmens einsetzt, das den zu einem bestimmten Stichtag noch vorhandenen restlichen Warenbestand zu einem Pauschalpreis erworben hat, ohne streng zu überwachen, dass dieser die Vorgaben des Verwalters umsetzt und die mit besonderen Aufgaben betrauten Mitarbeiter bei deren Erledigung nicht behindert. 2. Ein Mitarbeiter, der in der Zeit der vorgesehenen Verwertung eines Warenlagers im Wesentlichen seinen Resturlaub abfeiert, ist für die Verwertung offensichtlich ungeeignet i.S.v. § 60 Abs. 2 InsO

Normenkette:

InsO § 60 ;

Entscheidungsgründe:

540 ZPO)

A.