FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.02.2007
5 V 2721/07
Normen:
InsO § 35 ; InsO § 55 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 34 ; AO § 69 ; AO § 191 ;

Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2007 - Aktenzeichen 5 V 2721/07

DRsp Nr. 2008/13832

Haftungsschuld des Insolvenzschuldners als Masseverbindlichkeit?

Ist der Insolvenzschuldner im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines entgeltlichen Anstellungsvertrages Geschäftsführer einer GmbH und führt er die von der GmbH geschuldete Lohnsteuer nicht ab, so wird dadurch keine Masseverbindlichkeit begründet. Wenn der Insolvenzverwalter es dies nicht verhindert, führt dies nicht zum Entstehen einer sonstigen Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Die Arbeitskraft des Insolvenzschuldners gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Normenkette:

InsO § 35 ; InsO § 55 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 34 ; AO § 69 ; AO § 191 ;

Tatbestand:

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Antragsgegner - im Folgenden: Ag - gegen den Antragsteller - im Folgenden: Ast - den in Streit befindlichen Haftungsbescheid vom 29. August 2007 erlassen durfte.