Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten wird der Beschluss der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 22. Juli 2009 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten werden der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 11. August 2009 und die zum Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 22. April 2009 ergangene Begleitverfügung der Rechtspflegerin vom gleichen Tage mit der Maßgabe aufgehoben, dass der weitere Beteiligte berechtigt ist, die festgesetzte Vergütung für seine Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter der Masse zu entnehmen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der Rechtsbeschwerde wird auf 1.620,12 € festgesetzt.
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