LG Erfurt - Urteil vom 26.07.2001
3 O 290/01
Fundstellen:
KTS 2002, 67
EWiR 2001, 1067

Herausgabe einer Vielzahl von Fahrrädern im Wege der Insolvenzanfechtung; Prozessführungsbefugnis als notwendige Zulässigkeitsvoraussetzung; Fortsetzung eines anhängigen Rechtsstreits mit Insolvenzanfechtung zum Gegenstand nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter; Fortführung bereits anhängiger Anfechtungsprozesse

LG Erfurt, Urteil vom 26.07.2001 - Aktenzeichen 3 O 290/01

DRsp Nr. 2012/12725

Herausgabe einer Vielzahl von Fahrrädern im Wege der Insolvenzanfechtung; Prozessführungsbefugnis als notwendige Zulässigkeitsvoraussetzung; Fortsetzung eines anhängigen Rechtsstreits mit Insolvenzanfechtung zum Gegenstand nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter; Fortführung bereits anhängiger Anfechtungsprozesse

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.900.00 DM vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

Der Kläger verlangt von der Beklagten im Wege der Insolvenzanfechtung die Herausgabe einer Vielzahl von Fahrrädern.