Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 8.900.00 DM vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger verlangt von der Beklagten im Wege der Insolvenzanfechtung die Herausgabe einer Vielzahl von Fahrrädern.
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