LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 464/16
Herausgabe von Guthaben eines AnderkontosÄnderung der wirtschaftlichen Verhältnisse während eines ProzesskostenhilfeprüfungsverfahrensVerjährungshemmung von InsolvenzanfechtungsansprüchenVoraussetzungen einer Gläubigerbenachteiligung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 12 U 27/20
DRsp Nr. 2021/9798
Herausgabe von Guthaben eines AnderkontosÄnderung der wirtschaftlichen Verhältnisse während eines ProzesskostenhilfeprüfungsverfahrensVerjährungshemmung von InsolvenzanfechtungsansprüchenVoraussetzungen einer Gläubigerbenachteiligung
Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse während des PKH-Prüfungsverfahrens steht der durch die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Prozesskostenhilfeantrags eingetretenen Verjährungshemmung von Insolvenzanfechtungsansprüchen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter innerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB den PKH-Antrag zurücknimmt und Klage erhebt.
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