OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.12.2020
12 U 27/20
Normen:
BGB § 242;
Fundstellen:
NZI 2021, 681
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 464/16

Herausgabe von Guthaben eines AnderkontosÄnderung der wirtschaftlichen Verhältnisse während eines ProzesskostenhilfeprüfungsverfahrensVerjährungshemmung von InsolvenzanfechtungsansprüchenVoraussetzungen einer Gläubigerbenachteiligung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2020 - Aktenzeichen 12 U 27/20

DRsp Nr. 2021/9798

Herausgabe von Guthaben eines Anderkontos Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse während eines Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens Verjährungshemmung von Insolvenzanfechtungsansprüchen Voraussetzungen einer Gläubigerbenachteiligung

Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse während des PKH-Prüfungsverfahrens steht der durch die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Prozesskostenhilfeantrags eingetretenen Verjährungshemmung von Insolvenzanfechtungsansprüchen jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Insolvenzverwalter innerhalb der Frist des § 204 Abs. 2 S. 1 BGB den PKH-Antrag zurücknimmt und Klage erhebt.