I.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet ist, nachdem über das Vermögen seiner Ehefrau das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 16. Mai 2006 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Frau Dr. D... P... eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt worden (Bl. 7 d.A.). Die Insolvenzschuldnerin und der Beklagte sind verheiratet.
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