OLG Oldenburg - Urteil vom 27.11.2007
9 U 43/07
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; InsO § 134 ;
Fundstellen:
FamRB 2009, 47
FamRZ 2008, 1852
OLGReport-Oldenburg 2008, 415
ZInsO 2008, 460
Vorinstanzen:
LG Osnabrück - 4 O 2942/06 (331) - 14.06.2007,

Herausgabepflicht der hälftigen Steuererstattung bei Insolvenzverfahren über Vermögen des anderen Ehegatten

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.11.2007 - Aktenzeichen 9 U 43/07

DRsp Nr. 2008/12703

Herausgabepflicht der hälftigen Steuererstattung bei Insolvenzverfahren über Vermögen des anderen Ehegatten

»1. Ein Ehegatte ist grundsätzlich zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung gemäß § 37 Abs. 2 AO hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet, nachdem über das Vermögen des anderen Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 2. Eine zwischen den Eheleuten - insbesondere im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe - im Innenverhältnis vereinbarte hälftige Teilung der Steuererstattung steht dem Rückforderungsanspruch nach § 134 InsO nicht entgegen.«

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; InsO § 134 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte zur Herausgabe der ihm nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig zugeflossenen Steuererstattung verpflichtet ist, nachdem über das Vermögen seiner Ehefrau das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück vom 16. Mai 2006 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Frau Dr. D... P... eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt worden (Bl. 7 d.A.). Die Insolvenzschuldnerin und der Beklagte sind verheiratet.