LAG Rheinland-Pfalz, vom 17.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 80/14
ArbG Mainz, vom 05.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1314/13
Hinreichend bestimmter Streitgegenstand durch Klageschrift im ZivilprozessArbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf die jeweils geltende VersorgungsordnungRegelungsmacht der Tarifvertragsparteien auch für RuhestandsverhältnisseGerichtliche Überprüfung tariflicher RegelungenGrenzen der Normsetzung durch die Tarifvertragsparteien
BAG, Urteil vom 20.09.2016 - Aktenzeichen 3 AZR 273/15
DRsp Nr. 2016/18342
Hinreichend bestimmter Streitgegenstand durch Klageschrift im ZivilprozessArbeitsvertragliche dynamische Verweisung auf die jeweils geltende VersorgungsordnungRegelungsmacht der Tarifvertragsparteien auch für RuhestandsverhältnisseGerichtliche Überprüfung tariflicher RegelungenGrenzen der Normsetzung durch die Tarifvertragsparteien
Orientierungssätze:1. Die Regelungsmacht der Tarifparteien erstreckt sich nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern erfasst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Betriebsrentner.2. Der Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1GG verlangt nicht, dass die Betriebsrentner durch eine entsprechende Betriebsrentenanpassung an der Gehaltssteigerung der aktiven Mitarbeiter teilhaben müssen.3. Das vom Senat für die Prüfung der Zulässigkeit von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften entwickelte, dreistufige Prüfungsschema gilt wegen der durch Art. 9 Abs. 3GG garantierten Tarifautonomie nicht für ablösende tarifvertragliche Regelungen.
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