Hinweispflichten des Gerichts in der Zwangsversteigerung
OLG Brandenburg, vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 8 W 17/01
DRsp Nr. 2005/3642
Hinweispflichten des Gerichts in der Zwangsversteigerung
Ist nach dem Verlauf der Zwangsversteigerung klar, dass für ein Gebot eine Barsicherheit verlangt wird, so ist der Rechtspfleger nicht gehalten, potentielle Bieter nochmals hierauf hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, Bargeld zu beschaffen.