Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 16.02.2016, AZ:
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe zu leistender betrieblicher Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der Insolvenz.
Der 1970 geborene Kläger ist seit dem 10.02.1990 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt zu einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 3.039,00 EUR.
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