OLG Saarbrücken - Beschluss vom 05.06.2000
6 W 106/00-32-
Normen:
InsVV § 2 ; ZPO § 92 ;
Fundstellen:
AGS 2001, 57
OLGReport-Saarbrücken 2000, 497
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 27/99

Höhe der Sequestervergütung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.06.2000 - Aktenzeichen 6 W 106/00-32-

DRsp Nr. 2000/9057

Höhe der Sequestervergütung

»1. In Ermangelung gesetzlicher Richtlinien über die Höhe der einem Sequester zuzubilligenden Vergütung können Orientierungen für die Vergütungshöhe - je nach Fallgestaltung - aus den Bestimmungen für Zwangsverwalter (§ 153 ZVG in Verbindung mit der Verordnung über die Geschäftsführung und Vergütung eines Zwangsverwalters vom 16. Februar 1970 (BGBl I, 185) oder aus den Bestimmungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 65 InsO in Verbindung mit der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung - InsVV - vom 19. August 1998 (BGBl I, 2205)) entnommen werden.2. Für die Festsetzung einer Sequestervergütung ist der Richter zuständig.«

Normenkette:

InsVV § 2 ; ZPO § 92 ;

Gründe:

I.

Durch den angefochtenen Beschluss hat der Einzelrichter des Landgerichts die Kosten der durch Beschluss vom 15. April 1999 angeordneten Sequestration festgesetzt. Hierbei ist der Richter von der Vergütung eines Insolvenzverwalters ausgegangen, die er bei einem angenommenen Wert von 200.000 DM auf 33.200 DM veranschlagt hat. Die dem Sequester zustehende Vergütung wurde mit 25% dieses Betrages angenommen und einschließlich Mehrwertsteuer auf 9.628 DM festgesetzt.